Bei den Hängeanlagen werden die zu strahlenden Produkte an einem Haken aufgehängt, der in die Strahlkammer geführt wird. An den  Haken können wiederum Hilfsebenen oder Hilfshaken angebracht sein, an denen kleinere Werkstücke aufgehängt werden können, der Form eines Weihnachtsbaums gleich.  In der Strahlkammer dreht sich der Haken und bewegt sich im Sandstrahl hin und her.

Nach der eingestellten Strahlzeit stoppt das Strahlen und die Türen der Kammer öffnen sich. Die sandgestrahlten Werkstücke werden abgenommen und neue Werkstücke können aufgehängt werden.

Die Größe der zu strahlenden Werkstücke und die notwendige Kapazität bestimmen die optimale Größe der Strahlkammer. Die Größe der Werkstücke kann zwischen 1000 mm und 3000 mm, der Rotationsdurchmesser der Werkstücke zwischen 600 mm und 2500 mm betragen. Ein einzelnes Werkstück kann bis zu 10 t schwer sein.

Hängebahn

Die Hängebahn kann eine gerade Auskragung sein, sodass sich in der Anlage nur ein einzelner Produkthaken befindet. Eine weitere Alternative ist, dass die Hängebahn Y-förmig ist, wobei sich in der Anlage zwei Produkthaken befinden. Die Kapazität einer Anlage mit zwei Haken ist größer als die einer Anlage mit einem Haken. Wenn sich der eine Haken in der Strahlkammer befindet und der Strahlvorgang läuft, kann der andere ent- bzw. beladen werden. Das verschafft der Anlage eine höhere Reinigungsleistung.

Die Hängebahn kann auch durchfahrbar sein. In diesem Fall hat die Schleuderradkammer auf beiden Seiten Türen und die Werkstücke können durch die kammer gefahren werden.

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